Rechtsprechung
   RG, 07.06.1929 - I 52/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,6
RG, 07.06.1929 - I 52/29 (https://dejure.org/1929,6)
RG, Entscheidung vom 07.06.1929 - I 52/29 (https://dejure.org/1929,6)
RG, Entscheidung vom 07. Juni 1929 - I 52/29 (https://dejure.org/1929,6)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1929,6) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann dadurch Betrug begangen werden, daß amtliche Lieferungen vergeben werden, ohne vorschriftsmäßig Angebote von anderen Firmen einzuholen? 2. Kann dadurch Betrug begangen werden, daß der Täter zur Täuschung greift, um eine Verpflichtung zur Herausgabe von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 63, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 304/71

    Voraussetzungen des Autostraßenraubes - Räuberische Erpressung durch Nötigung zum

    Eine solche Nichtausübung eines Rechts ist Vermögensverfügung auch im Sinne des § 263 StGB (BGH NJW 1955, 508 Nr. 12; Urteile vom 11. Februar 1959 - 2 StR 597/58 - und vom 3. März 1967 - 4 StR 497/66; vgl. auch RGSt 63, 186, 190; 70, 225, 227; sie ist jedenfalls eine Handlung mit vermögensrechtlichem Einschlag und genügt damit den Erfordernissen der §§ 253, 255 StGB.
  • BGH, 29.05.1953 - 1 StR 65/53

    Rechtsmittel

    Möglicherweise enthielt die Falschbuchung auch eine Betrugshandlung; dann diente diese aber nur der Erhaltung des Vorteils, den der Angeklagte durch die vorausgehenden Unterschlagungen schon erlangt hatte, und ist deshalb durch deren Bestrafung mit abgegolten (RGSt 63, 186, 193).

    Diese Untreuehandlungen sind deshalb durch die Bestrafung der früheren, zu deren Verschleierung sie dienen sollten, gesühnt (vgl. RGSt 63, 186, 193).

  • BGH, 21.11.1972 - 3 StR 270/72

    Rechtsfolgen der Nichtbefolgung eines Beweisermittlungsantrags - Voraussetzungen

    Die gegen sie gerichtete Strafdrohung wird, soweit es sich um diese Seite des Tatbestands handelt, von derjenigen gegen die Tat aufgezehrt (so RGSt 63, 186, 192; vgl. auch RGSt 59, 321, 325/326).
  • BGH, 08.02.1977 - 1 StR 811/76

    Übergehen eines Beweisantrages durch ein Gericht - Tateinheitliches

    Will der Täter jedoch die durch andere Straftaten widerrechtlich geschaffene Vermögenslage nur aufrechterhalten, so stellt ein zu diesem Zweck begangener Betrug nur eine mitbestrafte, der selbständigen Verurteilung nicht mehr zugängliche Nachtat dar (vgl. RGSt 59, 128, 130; 63, 186, 192; BGH GA 1957, 409, 410; 1958, 369; 1961, 83).
  • BGH, 03.03.1967 - 4 StR 497/66

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten als Gewohnheitsverbrecher - Geltendmachung

    Mit Recht sieht die Strafkammer hier in einer Unterlassung die schädigende Vermögensverfügung (RGSt 63, 186, 191 f; 65, 99, 100; 70, 225, 227).
  • BGH, 07.03.1957 - 4 StR 545/56

    Rechtsmittel

    Außerdem könnte unter Umständen auch eine Vertiefung des Schadens der Gläubigerin darin gefunden werden, daß sie über das Bestehen ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Provision getäuscht und dadurch verhindert wurde, ihn geltend zu machen (RGSt 63, 186 [191]).
  • BGH, 23.06.1953 - 1 StR 810/52

    Rechtsmittel

    Einerseits hat es, soweit nicht neue Rechtsgüter verletzt wurden, jedes Vorgehen, das dazu diente, den verbrecherischen Erfolg zu festigen und einen Rückforderungsanspruch zu vereiteln, als strafrechtlich nicht mehr erfaßbar angesehen (z.B. RGSt 63, 186, 193).
  • BGH, 29.01.1953 - 5 StR 837/52

    Rechtsmittel

    Ob in der Verschleierung der Untreuehandlungen gegenüber der Firma W. ein Betrug zu erblicken ist oder nur eine sogenannte "straflose Nachtat" (vgl. dazu RGSt 63, 186 [193]), ist rechtlich unerheblich.
  • BGH, 27.01.1953 - 1 StR 529/52

    Rechtsmittel

    Diese seine Unkenntnis ist sein Irrtum (vgl. RGSt 63, 186, 191; 70, 225, 227).
  • BGH, 22.01.1953 - 5 StR 799/52

    Rechtsmittel

    Dann aber kommt der im wesentlichen auf den Willen zur Vorteilserhaltung oder -verwertung beruhende Gesichtspunkt der straflosen Nachtat nicht zum Zuge (vgl. u.a. Schröder in MDR 1950 S. 398 ff. u. RGSt 63, 186, 193).
  • BGH, 24.09.1953 - 5 StR 224/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1951 - 4 StR 386/51

    Anschein der Liquidität als Vermögensvorteil i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht